Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://accessibility.testing-a.blueend.com veröffentlichten Webanwendung der BLUEEND AG.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Web- und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von BIK BITV am 17.06.2024 / im Zeitraum von 25.01.2024 bis 17.06.2024 vorgenommenen Bewertung durch BIK BITV-Test (Web), gemäß EN 301 549. Der Prüfbericht befindet sich im Anhang.

Basierend auf der Überprüfung entsprechen 7 von 9 Seiten der Webanwendung vollständig den oben genannten Anforderungen. 2 Seiten bleiben aufgrund der folgenden Fehler teilweise konform:

1. Seite: https://accessibility.testing-a.blueend.com/news/read/1

a) 9.1.1.1a - Textalternativen

b) 9.1.4.3/5.1 - Unterscheidbar 

c) 9.2.1.1 - Ohne Maus nutzbar

d) 9.2.4.4 - Aussagekräftige Linktexte

e) 9.4.1.2 - Name, Rolle, Wert verfügbar

2. Seite: https://accessibility.testing-a.blueend.com/system_userprofile/user_profile/administration,user_account

a) 9.1.3.5 - Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18.06.2024 erstellt und zuletzt am 09.07.2024 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter info@blueend.com an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Dateianhang bitv test 240617